In OÖ gibt es insgesamt 4 Heuwehr Stützpunkte

Einsatzgebiet: Bezirk Ried bzw. angrenzende Bezirke nach entsprechender Alarmierung

Übersichtskarte der Heuerwehrstützpunkte in Oberösterreich

Feuchte, nicht optimal getrocknete Heuernten, können bei ungünstiger Lagerung, infolge chemischer Reaktionen im Heustock, sich auf 120 °C erhitzen. Die Folge ist dann eine Selbstentzündung des Heustockes, welcher schließlich auf die Lagerhalle übergreift.

Entstehende Großschäden können bei sorgfältiger Beobachtung der Heuernte vermieden werden. Grundsätzlich sollte der Landwirt die eingebrachte Heuernte sorgfältig prüfen. Ein scharfer, silo-ähnlicher Geruch ist ein dringendes Warnsignal.

Weiters sollten die örtlichen Feuerwehren den Landwirten bei der Beobachtungen des Erntegutes zur Seite stehen. Flächendeckende Messaktionen im gesamten Pflichtbereich sind sinnvoll. Mit Heumesssonden, welche bei den örtlichen Feuerwehren gelagert sind, ist die Heustock Temperatur zu messen.

Ab einer Heustocktemparatur von 70 °C ist der Landwirt verpflichtet, die Feuerwehr zu alarmieren. Nach entsprechender Vorbereitung des objektbezogenen, örtlichen Brandschutzes durch die örtliche Feuerwehr wird von der Heuwehr der Brand im Heustock lokalisiert.

Nun beginnt die eigentliche Abkühlphase des Heustockes. Mittels der Absauglanzen, welche in den erhitzen Heustock gerammt wurden, wird nun die heiße Luft abgesaugt. Ein zeitaufwendiger Vorgang, welcher von ständigen Kontrollmessungen begleitet ist. Ist die Heustocktemparatur im gesamten Heustock auf 35°C gesenkt, beginnt die Kühlphase des Heustockes. Anstatt durch Absaugung, wird nun der Heustock mit Frischluft auf ca. 25 °C abgekühlt. Diese Absaugung ist jedoch nur möglich, wenn noch kein Brand, sondern nur eine Überhitzung des Heustockes vorliegt.

Bei einer Heustocktemparatur von 100°C und/oder bei einem sichtbaren Funkenflug wird die Absaugung sofort eingestellt. Die Absauglanzen werden dann zur Flutung des Heustockes verwendet.

Das Video zeigt in Kürze, was bei einem Heuwehr-Einsatz abläuft [Quelle: www.fireworld.at]

Tipps für die richtige Lagerung von Rauhfutter

Auch Pressballenstapel können sich selbst entzünden. Dr. Arno Schrader, Ingenieurbüro für landwirtschaftlichen Brandschutz Paulinenaue, und Dr. Manfred Fechner, Lehr‑ und Versuchsanstalt für Grünland und Futterwirtschaft Paulinenaue, informieren über die ordnungsgemäße Lagerung von Halmgut. (…)

Nur durch eine ordnungsgemäße Kontrolle der Heustapel ist eine sichere Lagerung möglich. Nachfolgend werden Hinweise für eine qualitäts- und brandschutzgerechte Lagerung des Heues gegeben

1. Das Heu darf erst gepresst beziehungsweise eingefahren werden, wenn es absolut lagerfähig ist, das heißt, die Feuchte des Gutes soll nicht mehr als 16 Prozent betragen. Die Halme/Stengel der Gräser und Kräuter müssen sich brechen lassen und die Blätter müssen leicht zerbröseln; dickere Halme dürfen im Innern keine frische, grüne Substanz mehr enthalten.

2. Die Pressballenstapel sind so anzulegen, dass jeder Punkt des Stapels mit einer Heumesssonde erreicht werden kann. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die einzelnen Stapel nicht höher und nicht breiter als 4 m sind. In der Länge der Stapel gibt es keine Begrenzung. Die zwischen den Stapeln liegenden Gassen dienen der Kontrolle. Außerdem kann bei leichten Erhitzungen die Wärme besser abgeführt werden. Auf ein korrektes Aufstapeln der Ballen sollte größter Wert gelegt werden. Allzu oft ist es durch abstürzende Ballen schon zu Unfällen gekommen.

3. Vom Tage der Einlagerung an ist mindestens drei Monate lang die Temperatur der Heustapel zu kontrollieren. Die Messhäufigkeit geht aus der Tabelle hervor. Wenn bei den täglichen beziehungsweise wöchentlichen Kontrollen Temperaturen über 40 bis 50°C festgestellt werden, so sind im Bereich dieser Messstelle gezielte Messungen vorzunehmen und alle 12 Stunden zu wiederholen. Bei Temperaturen über 50 bis 60°C sind im Bereich der Messstelle gezielte Temperaturmessungen zum Einkreisen des Erhitzungsherdes durchzuführen und alle sechs Stunden zu wiederholen.

Steigt an einer Stelle des Heustapels die Temperatur über 60°C und/oder wird spezifischer Brand- oder Röstgeruch wahrgenommen, dann ist die Feuerwehr zu Rate zu ziehen beziehungsweise zu alarmieren. Stark erhitzte Partien oder Ballen sind nur im Beisein der löschbereiten Feuerwehr freizulegen und aus der Scheune zu bringen.

4. Für eine sichere und rationelle Temperaturkontrolle sind nach Möglichkeit elektronische Heumesssonden zu verwenden, deren Preise. derzeit zwischen 150 und 350 Euro liegen. Viele Feuerversicherungen bezuschussen den Kauf solcher Messsonden.

5. Alle Temperaturmesswerte sind mit der Angabe des Datums, der Messstelle und der Messtiefe in ein Nachweisheft einzutragen. Es ist vorteilhaft, von, jedem Heustapel eine Skizze anzufertigen. Das Nachweisheft beziehungsweise der Heumesskalender dient in erster Linie dazu, dass bei einem eventuellen Brand gegenüber der Untersuchungsbehörde und der Feuerversicherung der Nachweis der Temperaturkontrolle erbracht werden kann. Das Nachweisheft darf nicht im Heubergeraum aufbewahrt werden.

6. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Brandschutzgesetz. So ist beispielsweise in Bayern und Schleswig‑Holstein die Temperaturmessung im Heu ausdrücklich vorgeschrieben. Hier kann die Unterlassung der Temperaturkontrolle bei nachgewiesener Selbstentzündung strafrechtlich als fahrlässige Brandstiftung verfolgt werden.